Strafrecht

Das Strafrecht ist in unterschiedlichen Gesetzten normiert. Das wichtigste ist das Strafgesetzbuch.

Zum Strafrecht gehört auch das Verkehrsstrafrecht. Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird das Verfahren dann vor dem Amtsgericht fortgeführt und dort vom Gericht geprüft, ob der Vorwurf, z.B. aus dem Bußgeldbescheid, nachweisbar ist und keine formellen Fehler vorliegen. Weiterhin wird die Strafe /Geldbuße und/oder Maßnahme (wie die Verhängung eines Fahrverbotes) zur Überprüfung gestellt.

Wer einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhält sollte dringend anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Regelmäßig erhält der Betroffene jedoch schon vorher Post und wird als Beschuldigter die Möglichkeit erhalten zu einem, gegen ihn erhobenen Vorwurf, Stellung zu nehmen. Ich empfehle bereits zu diesem Zeitpunkt Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen und keine eigene Erklärung abzugeben. Diese kann unter Umständen für Sie Nachteilhaft sein. Bei einer rechtzeitigen Vertretung durch einen Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, dass bereits vor der Anklageerhebung eine Einstellung erzielt werden kann. Sollte bereits die Anklage erhoben sein, ist eine Einstellung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Im Strafrecht übernehme ich das Mandat als Wahl- und auch als Pflichtverteidiger.