Ausländerrecht / Asylrecht
Was beinhaltet das Ausländerrecht?
Ausländerrecht umfasst im Wesentlichen die Frage der Einreise und des Aufenthaltes einer Person in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit diese Person nicht angehört.
Das Ausländerrecht unterliegt wie viele Gesetzte einer ständigen Änderung und Erneuerung.
Zu den wichtigsten Fragen der Mandanten zählen,- Welche Aufenthaltstitel gibt es?
- Wie erlange ich einen Aufenthaltserlaubnis?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Einreise erfüllt werden?
- Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis?
- Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben?
- Wann habe ich einen Anspruch als Asyl?
Auch im Ausländerrecht ist auf Rechtsmittelfristen zu achten. Gegen Bescheide des Ausländeramtes ist immer ein Rechtsmittel möglich. Hier ist es besonders wichtig rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es ist sinnvoll, wenn einen Rechtsanwalt bereits bei der Antragstellung behilflich ist und so rechtzeitig Akteneinsicht nehmen kann, um eine optimale Betreuung des Mandanten zu gewährleistet.
Im Asylrecht sind besonders kurze Fristen zu beachten. So kann die Frist nach § 74 Abs. 1 AsylG für die Klageerhebung auch eine Wochebetragen.
nur nach Vereinbarung
ggf. mobil erreichbar unter:
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